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Rogat: Verdachtsunabhängige Massenüberwachung nicht erlaubt - Innensenatorin muss künftige Vorhaben überdenken

Der Europäische Gerichtshof hält die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für rechtswidrig und für einen Verstoß gegen die Grundrechte. Die Innensenatorin muss sich daran orientieren.

Das Foto zeigt ein Polizeiauto.

Es ist eine gute Nachricht für die Bürgerrechte, dass der Europäische Gerichtshof die geplante Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig eingestuft hat. Ein historisches Urteil, denn es unterstreicht, dass eine verdachtsunabhängige Massenüberwachung nicht möglich sein wird. Dies ist auch ein deutliches Signal an die Berliner Innensenatorin, die dieses Urteil hoffentlich dazu nutzt, ihre künftigen Vorhaben, die zu weiteren Überwachungen führen könnten, zu überdenken.