Rogat: Verdachtsunabhängige Massenüberwachung nicht erlaubt - Innensenatorin muss künftige Vorhaben überdenken
Es ist eine gute Nachricht für die Bürgerrechte, dass der Europäische Gerichtshof die geplante Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig eingestuft hat. Ein historisches Urteil, denn es unterstreicht, dass eine verdachtsunabhängige Massenüberwachung nicht möglich sein wird. Dies ist auch ein deutliches Signal an die Berliner Innensenatorin, die dieses Urteil hoffentlich dazu nutzt, ihre künftigen Vorhaben, die zu weiteren Überwachungen führen könnten, zu überdenken.