Faire Grundsteuer statt leere Versprechen!
In diesen Tagen und Wochen finden Berlins Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer den Grundsteuerbescheid für 2025 in ihrem Briefkasten. Viele trauen beim Lesen ihren Augen nicht. In den Ostbezirken ist eine Verdoppelung oder Verdreifachung der Beträge gegenüber dem bisherigen Strand – insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern jüngerer Bauart – offensichtlich eher die Regel als die Ausnahme. In manchen Fällen aber noch deutlich mehr.
Dazu nimmt Peter Langer, Generalsekretär der Berliner FDP und Vorstandsmitglied in Marzahn-Hellersdorf wie folgt Stellung:
Bei der Abgeordnetenhaus-Wahl 2021 war die CDU hier mit dem Slogan angetreten: „Grundsteuer nicht zu Lasten des Ostens“. Der Abgeordnete Christian Gräff wörtlich: „Ich werde keiner Koalition auf Landesebene zustimmen, bei der die ungerechte Verteilung der Grundsteuer für den östlichen Teil Berlins nicht verändert wird.“ Die aktuellen Bescheide zeigen ein anderes Bild. Hier wurden wider besseren Wissens Erwartungen geweckt, die nicht erfüllt werden konnten. Wer schrieb, „Einfamilienhausbesitzer im Osten abzuzocken, ist ein unglaublicher Vorgang“, und dann nicht liefert, dem ging es nur um Stimmungsmache.
Die CDU hält sich zugute, den Grundsteuerhebesatz im neuen Jahr von 810 auf 470 Prozent zu reduzieren. Abgesehen davon, dass Berlin aktuell auf Platz 7 im Ranking der 100 größten deutschen Städte mit dem höchsten Hebesatz für die Grundsteuer B landet, muss der Hebesatz allein deshalb reduziert werden, weil die neuen Grundsteuerwerte deutlich höher als die alten Einheitswerte sind. Das ergibt sich rein rechnerisch und wird in allen Städten gleich gehandhabt. Ob die zugesagte Aufkommensneutralität tatsächlich eingehalten wird, wird sich erst im Vergleich des Haushaltsansatzes 2025 mit den tatsächlich gezahlten Steuern zeigen.
Besonders hoch werden auch die Besitzer von bebaubaren Grundstücken, auf denen lediglich eine nicht ganzjährig bewohnbare Laube steht, belastet. Solche Parzellen, häufig von älteren Personen als Gartengrundstück genutzt, finden sich noch häufig in den Siedlungsgebieten in den Ostbezirken, wie Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf. Gedacht war der höhere Grundsteuermessbetrag von 0,45 Promille (gegenüber 0,31 Promille bei Wohngrundstücken), um Spekulation mit Bauland einzudämmen. Dass jetzt Personen mit einem 45 %igen Zuschlag „bestraft“ werden, die wohl nicht gemeint waren, ist dem Finanzsenator im Gesetzgebungsverfahren offensichtlich nicht aufgefallen. Die Finanzverwaltung erklärte im März auf eine Anfrage im Abgeordnetenhaus, dass sich die Grundsteuer für unbebaute Grundstücke nach neuem Recht im Schnitt ungefähr verfünffachen wird.
Anders als auf den ersten Blick zu vermuten, führt die geringere Messzahl von 0,31 Promille bei Wohngrundstücken gegenüber 0,45 Promille bei allen übrigen Grundstücken nicht zu einem Vorteil für Eigenheimbesitzer. Bisher entfielen 57 % des Grundsteueraufkommens auf Wohngrundstücke; künftig sind es nach Angaben der Finanzverwaltung 58 %. Bei unbebauten Grundstücken sind es bisher 1 %, im nächsten Jahr 5 %.
Die von der CDU versprochenen Härtefall- und Billigkeitsregelungen sind wohl ein Versuch, die empörte Bevölkerung zu beschwichtigen. Wer möchte schon seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse vollständig offenlegen und erklären, sich in seiner Existenz bedroht zu sehen. An Mieterinnen und Mieter hat die CDU offensichtlich auch nicht gedacht. Sie werden mit der neuen Grundsteuer über die Betriebskostenumlage ebenfalls belastet, haben aber keinen Zugang zum Finanzamt, um Anträge auf Reduzierung oder Erlass stellen zu können.
Der Bundestagsabgeordnete Mario Czaja (CDU) rät auf seiner Homepage allen Betroffenen, gegen den Grundsteuermessbescheid Einspruch mit der Begründung der Verfassungsmäßigkeit einzulegen. Das überrascht. Wenn die CDU und damit auch deren Finanzsenator Stefan Evers der Auffassung ist, das Gesetz verstößt gegen die Verfassung, dann hätte es nicht in Kraft treten dürfen. Schließlich haben der Regierende Bürgermeister und die Senatoren einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt.