Der Elstawerdaer Platz braucht ein Konzept!
Zwei Teilflächen im südlichen Bereich sind jedoch mehr als zwanzig Jahre nach Eröffnung des Einkaufszentrums immer noch unbebaut. Die eine zum Kern des Stadtteilzentrums gehörende Fläche ist mit einem hässlichen Bauzaun umgeben und inzwischen stellenweile mit Sträuchern bewachsen. Die als Gewerbegebiet vorgesehene Fläche liegt brach. Beides beeinträchtigt die positive Wahrnehmung des Standorts erheblich und wird als Schandfleck empfunden. Angesichts des gedeckten Bedarfs an Einzelhandelsflächen, der sich an zum Teil erheblichem Leerstand an anderen Orten im Bezirk zeigt, und der Randlage für Büro- und Verwaltungseinrichtungen ist mit einer Bebauung für die ursprünglich vorgesehenen Zwecke nicht zu rechnen.
Die FDP Marzahn-Hellersdorf fordert daher, diese Baufelder für den Wohnungsbau zu nutzen und die Höhe der Baukörper so auszurichten, dass sie die Bestandsbebauung und den Bahndamm deutlich überragen und damit einen architektonischen Blickpunkt schaffen. Diese Zielsetzung war für ein „Stadthaus“ auf dem Fußgängerbereich vorgesehen, dass jedoch nicht gebaut wurde und für das ebenfalls kein Bedarf ersichtlich ist. Auf diese Weise könnten mindestens 150 Wohnungen in attraktiver Lage unmittelbar neben der U-Bahn-Station entstehen. Für den direkt an den Fußgängerbereich anschließenden Baukörper ist die Tiefgarage bereits gebaut, dieser ist damit bereits versiegelt. Es findet somit keine zusätzliche Versiegelung von Landschaft statt. Da die Erschließung und die Tiefgarage fertiggestellt sind, ist dem Eigentümer eine günstige Mietkalkulation möglich, was auch das Angebot von Wohnungen im Bereich „Bezahlbares Wohnen“ erlaubt.
Für den als „Bürgerhaus“ vorgesehenen Baukörper ist die Mindestgeschosszahl auf eingeschossig zu reduzieren, so dass auf dieser Fläche ein Pavillon-Gebäude für ein Cafe/Restaurant mit Außenbereich im Sommer, eine Bäckerei, ein Blumenladen oder ähnliches entstehen könnten. Zusammen mit den neu zu bauenden Wohnungen würde das den zentralen Platz beleben und einen Treffpunkt schaffen.
Es ist Aufgabe des Bezirksamtes, mit dem Grundeigentümer der Flächen Verhandlungen mit dieser Zielsetzung aufzunehmen und eine Anpassung des Bebauungsplanes in die Wege zu leiten.