Sanierungsturbo: Denkmalschutz darf kein Bildungshindernis sein!
Die FDP Marzahn-Hellersdorf fordert, den Denkmalschutz pädagogischen Belangen im Rahmen von Bau- und Sanierungsverfahren unterzuordnen. Denkmalrechtliche Genehmigungen sollen zukünftig grundlegend mit der Baugenehmigung und nur noch für die Außenseite eines Denkmals (die Außenfassade von Schulgebäuden) erteilt werden.
Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen im Inneren von Schulgebäuden, zum Beispiel bei sanitären Anlagen, sollen in Zukunft nicht mehr dem Denkmalschutz unterliegen. Schulen sollen im eigenen Ermessen entscheiden können, ob sie die historische Substanz in Gebäuden im Inneren erhalten oder vollständig modernisieren wollen.
Um denkmalrechtliche Genehmigungen durch das Landesdenkmalamt zu beschleunigen, sollen dort entsprechend personelle Maßnahmen erfolgen.
Nicht betroffen vom Denkmalschutz soll des Weiteren die Digitalisierung der Schulen sein. Die Zuständigkeiten für den Ausbau der Internetanschlüsse, und WLAN sollen gebündelt und zentral im Senat angesiedelt werden, um das Verantwortungspingpong zwischen Land, Bezirk, IT-Dienstleister und Schule zu beenden.